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| Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen konnte trotz intensiver Verhandlungen zum Thema (...) keine Einigung erzielt werden. Nach der letzten Verhandlung am (...) hat der Betriebsrat die Überzeugung gewonnen, dass eine Einigung ohne Mitwirkung Dritter nicht erreichbar erscheint.
Der Betriebsrat hat deshalb in seiner letzten Sitzung beschlossen.
Das vollständige Musterschreiben zur Einrichtung einer Einigungsstelle ... [hier] |  |
| Weigert sich der Arbeitgeber, eine Einigungsstelle einzurichten, mit dem Vorsitzenden nicht einverstanden ist oder mit der Zahl der Beisitzer hadert, muss das Arbeitsgericht entscheiden.
Musteranträge an das Arbeitsgericht nach § 98 ArbGG ... [hier] |  |
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bonn (NRW)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hamburg
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| Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in den §§ 76 ff. vor, dass bei Uneinigkeit von Betriebsrat und Arbeitgeber in einer mitbestimmungs- pflichtigen Angelegenheit oder in den sonstigen im Gesetz genannten Fällen zur Erzielung einer innerbetrieblichen Lösung eine Einigungsstelle unter einer/einem Einigungsstellenvorsitzenden eingerichtet werden kann. Und die Einigungsstelle kann auch gegen den Willen einer der beiden Seiten eingerichtet werden, wenn die Verhandlungen scheiterten ... [mehr] |  |
| Die "Macht" der Einigungsstelle bei Sozialplanverhandlungen hat durch zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zugenommen, da die Entscheidungen der bzw. dem Einigungsstellenvorsitzenden einen enormen Spielraum bei der Festlegung des Abfindungsvolumens des Sozialplans zubilligen. Eine gerichtliche Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs ist danach kaum noch aussichtsreich ... [mehr] |  |
| Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen. Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden oder über die Anzahl der Beisitzer nicht zustande, entscheidet das Arbeitsgericht auf Antrag, § 76 Abs. 2 BetrVG. Als Einigungsstellenvorsitzende werden regelmäßig Arbeitsrichter eingesetzt. Es ist beim Vorschlag der/des Vorsitzenden darauf zu achten, daß diese/dieser nicht aus dem betroffenen Gerichtsbezirk ist. Liegt der Betrieb in Köln, kann ein Arbeitsrichter aus Bonn Vorsitzender werden, nicht aber ein Arbeitsrichter vom Arbeitsgericht Köln oder vom Landearbeitsgericht Köln. Es muß nämlich ausgeschlossen sein, daß die oder der Einigungsstellenvorsitzenden später dienstlich mit der Sache als Arbeitsrichter befaßt wird ... [mehr] |  |
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Nein, sagt das LAG München, ist eine Einigungsstelle wegen Betriebsänderung (Interessenausgleich, Sozialplan oder Transfersozialplan) eingerichtet, so kommt eine Einschaltung eines Sachverständigen nach § 111 BetrVG (ohne Abstimmung mit Arbeitgeber) nicht mehr in Betracht. Dem Betr...
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Beim Streit um eine Einigungsstelle geht es zuerst um die Frage, wer wird Vorsitzende / Vorsitzender und schließlich auch noch um die Frage, wieviele Beisitzer gibt es. Angesichts des großen Spielraums, die die Arbeitsgerichte den Einigungsstellenvorsitzenden z.B. bei der Höhe des ...
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Toys "R" Us versucht es gerade in Hamburg, die Stena Line ist am Arbeitsgericht Lübeck kürzlich damit gescheitert. Gemeint ist ein Abbruch der Betriebsratswahl durch eine einstweilige Verfügung. Die Arbeitsgerichte sind damit aus gutem Grunde sehr zurückhaltend. Nur wenn d...
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